Zur INFORMATIONSehr geehrteMitglieder des ÖMV –Wien !Ich ersuche alle Mitglieder, die KEINE Nachrichten per E-Mail erhalten haben,
Bestimmungenzu Drohnen / FPV und Flughöhe am Modellflugplatz Bockfließ: Das Fliegen mit Multikoptern ist nur zum Zweck des Fluges (ohne Kamera erlaubt. FPV ist nur mit Lehrer-Schüler Anlage erlaubt (mindestens Beobachter). Flughöhe ist max. 150 M über Grund. Bei Flügen von 150m bis 300m sind die Auflagen zu beachten, vor allem Luftraumbeobachter (daher ohne - nicht höher als 150m). In jedem Fall ist bei Annäherung eines manntragenden Luftfahrzeuges unverzüglich eine andere Flugrichtung einzuschlagen, eine niedrige Flughöhe zu wählen und zu landen. Ein Überfliegen der Straße, des Clubhauses und der Piloten / Park Area ist verboten! Generell ist alles zu unternehmen, um die Sicherheit am Flugplatz zu gewährleisten! Aus Versicherungsgründen ist die ÖAeC Nummer an ALLEN Modellen anzubringen ! (Muster) | |||||||||||||
Terminplanung für 2020:
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