SiteMap
Flugplatzordnung
ÖMV - Wien Modellflugplatz Bockfließ
1. Eigentum und Verwendung.
Der Modellflugplatz wurde vom österreichischen Modellsportverband Wien gepachtet und dient den Mitgliedern des Vereins zur Ausübung ihres Sports.
Auf dem Modellflugplatz kann mit allen Modellflugzeugen (Flächenflieger, Hubschrauber, Modell-Jets, Modellfallschirmspringer) geflogen werden. Drachen an Schnüren, Modellautos, Quadkoptern und Multikoptern mit/ohne Filmaufnahme nur nach Rücksprache und Freigabe vom Vorstand. Probeläufe von Modellmotoren sind nur in einem abgesicherten Bereich auf einem Metalltisch gestattet.

2. Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied des ÖMV-Wien mit gültiger Flugplatzkarte, Drohnenführerschein und Registrierung der Modelle nach (EU) 2019/94 hat das Recht den Modellflugplatz innerhalb der gesondert angegebenen Betriebszeiten zu benützen. (Registrierung auf Homepage der Austro Control   www.dronespace.at , muss alle 3 Jahre erneuert werden!). JEDER Pilot meldet sich am elektronischen Flightbook an und hat die Aufgabe eventuell nicht angemeldete Piloten auf die fehlende Anmeldung hinzuweisen. Am Ende des Flugtages meldet sich jeder wieder ab und erfasst Anzahl der Flüge und eventuelle Vorkommnisse im elektronischen Flightbook. Gastflieger müssen auch im elektronischen Flightbook erfasst werden, dies übernimmt derjenige, der den Gastflieger eingeschult hat! Er hat die Pflicht sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die Flugplatzordnung einzuhalten. Ebenso ist besonders wichtig, dass unter den Piloten/innen ein normaler Umgangston herrscht, d.h. dass kollegial miteinander umgegangen wird. Ungeübte Piloten haben die Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung eines erfahrenen Piloten bzw. Fluglehrers vorzunehmen. ABSOLUT VERBOTEN ist die Inbetriebnahme von Flugzeugen durch Piloten, die offensichtlich alkoholisiert sind. Alle Mitglieder haben das Recht solche Piloten von einem Start abzuhalten (im Extremfall ist der Obmann zu verständigen).

3. Haftpflicht
Bei eventuellen Unfällen durch den Flugbetrieb übernimmt der ÖMV-Wien keinerlei Haftung. Jede/r Modellflieger/in muss eine Registrierung der Modelle und den Befähigungsnachweis (Drohnenführerschein, muss alle 5 Jahre erneuert werden) auf Verlangen vorweisen können. Die Modelle müssen der MFBO (Modellflugplatz-Betriebsordnung) entsprechen, eine Erstflugcheckliste haben und mit der Registrierungsnummer der Austro Control versehen sein.

KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ ohne Registrierung!

4. Zufahrt, Parkplatz und Ladeplatz
Die Zufahrt zum Flugplatz erfolgt ausschließlich durch den Einfahrtschranken, ein befahren der Grünflächen ist nicht gestattet. Zum Abstellen der PKW, Anhänger und Motorräder ist ausschließlich der vorhandene Parkplatz zu benutzen. Parken ist zwischen der neuen Ladehütte und der Blechhütte bzw. zwischen der Blechhütte und dem Schutzzaun Richtung Einfahrt gestattet. Sind zu viele Fahrzeuge vorhanden, müssen diese wieder auf dem Parkplatz vorne bei der Einfahrt abgestellt werden. Das Befahren der Zufahrtsstraße erfolgt auf eigene Gefahr. Bei eventuellen Schäden an Fahrzeugen kann der ÖMV nicht haftbar gemacht werden. Die Zufahrt hinter der Blechhütte und der neuen Ladehütte muss aus Sicherheitsgründen immer freigehalten werden.

5. Zuschauer
Ein Betreten des Flugplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und sollte daher nur nach Anweisung von Mitgliedern erfolgen. Parken am Besucherparkplatz bei der Einfahrt. Am Flugplatz selbst müssen sich Zuschauer hinter dem Sicherheitszaun aufhalten. Ein Betreten der Pisten ist strengstens verboten. Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht Ihrer Begleitpersonen/innen und dürfen keinesfalls die Start- und Landepisten betreten!

6. Verhinderung von Unfällen
Es ist alles zu unterlassen, dass zu Unfällen führen kann! Es ist zu beachten, dass sich auf den Pisten nur Piloten und deren Helfer bewegen dürfen. Das Rollen mit laufendem Motor im Pilotenraum und im Zuschauerraum ist untersagt. Nach der Landung ist vor dem Fangzaun der Motor abzustellen und das Modell per Hand an den Standplatz im Pilotenraum zurückzubringen.

7. Ladehütte NEU
Die Benützung der neuen Ladehütte ist in der Hausordnung der Ladehütte geregelt.

8. Flugbetrieb
Der Flugbetrieb ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. Alle Modelle sind im Pilotenraum zu parken. Start- und Landeplatz ist ausschließlich beim Ausgang durch den Schutzzaun auf das Flugfeld an der Kreuzung der 2 befestigten Pisten. Eine Ausnahme besteht für den F - Schlepp mit großen Seglern und Schleppmaschinen. Sollte dabei der Wind von Osten (also vom Windschutzgürtel) kommen ist das Starten, Landen und Parken der Modelle am Anfang des Schutzzaunes für die Dauer des Flugbetriebes gestattet. Alle Verbrennungsmotore sind mit wirkungsvollen Schalldämpfern zu versehen. Ein Fliegen ohne Schalldämpfer und alten Ausführungen von Schalldämpfern ist daher generell verboten. Der Schallpegel nach den derzeitigen Umweltschutzrichtlinien ist unbedingt einzuhalten. Bei Tätigkeiten zur Flugplatzerhaltung kann der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt werden.

Ebenso kann bei offiziellen Veranstaltungen und Wettbewerben der Flugbetrieb für diese Zeit eingeschränkt werden. Die Inbetriebnahme des Senders ist ausschließlich nach der Anmeldung am elektronischen Flightbook gestattet. Bei Verwendung einer alten 35 MHz Anlage ist auf Vermeidung einer Doppelbelegung zu achten.
Der Betrieb von Modellen mit Strahltriebwerken unter 18 Jahren nicht gestattet.

9. Reinhaltung des Fluggeländes und allgemeine Sicherheit
Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes einschließlich des Parkplatzes und des Clubhauses ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Offenes Feuer ist verboten. Ein Verbrennen von Modellresten ist unbedingt zu unterlassen. Auf dem gesamten Platz sind aus Sicherheitsgründen Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen.

10. Außenlandungen
Bei eventuellen Landungen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei der Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu Flurschäden führen könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist unbedingt zu achten. Die Außenlandung ist im elektronischen Flightbook zu dokumentieren.

11. Platzbegrenzung
Ein Überfliegen der Landesstraße, des Clubhauses, des Pilotenvorbereitungsraumes und der Zuschauerräume ist absolut verboten. Bei Arbeiten auf umliegenden Feldern ist ein Überfliegen der arbeitenden Personen und Arbeitsgeräten (z.B. einem Traktor) ebenfalls absolut verboten.
Flug Zone lt. Bescheid der Artikel 16 Genehmigung.

12. Befolgung von Anweisungen
Jeder Benützer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten und wird bei Missachtung derselben persönlich zur Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Mitglieder des Vorstandes oder vom Vorstand bevollmächtigter Personen (Platzwart) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Vorstand ist verpflichtet, neu eingetretenen Mitgliedern/innen, welche den Flugplatz benützen über die Flugplatzordnung zu informieren.

13. Nichtbeachtung der Flugplatzordnung
Folgende Sanktionen sind bei Nichtbefolgung der Flugplatzordnung vorgesehen:
  • Verwarnung durch den Obmann, einem Mitglied des Vorstandes, bzw. der bevollmächtigten Person durch den Vorstand (Platzwart). In weiterer Folge kann der Ausschluss für den Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.
  • Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.
  • Antrag auf Ausschluss durch eine Vorstandssitzung des ÖMV–Wien in besonders harten Fällen. Die betroffene Person und Zeugen haben bei dieser Sitzung anwesend zu sein.


Für den Vorstand 
  
Peter Michalek 
Obmann ÖMV-Wien geändert am 16.September 2023


© OEMV - Wien Modellflug