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Flugplatzordnung
ÖMV - Wien Modellflugplatz Bockfließ

1. Eigentum und Verwendung.
Der Modellflugplatz wurde vom österreichischen Modellsportverband Wien (nachfolgend kurz ÖMV-Wien) gepachtet und dient den Mitgliedern des Vereins zur Ausübung des Modellflugsports.
Auf dem Modellflugplatz kann mit allen Modellflugzeugen (Flächenflieger, Hubschrauber, Modell-Jets, Modellfallschirmspringer) geflogen werden. Drachen an Schnüren, Modellautos, Quadkoptern und Multikoptern mit/ohne Filmaufnahme dürfen nur nach Rücksprache und Freigabe durch den Vorstand betrieben werden. Probeläufe von ausgebauten Modellmotoren (Kolbenmotoren, Turbinen etc.) sind nur in einem abgesicherten Bereich auf einem Metalltisch gestattet.

2. Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied des ÖMV-Wien mit gültiger Flugplatzkarte, Drohnenführerschein und Registrierung der Modelle nach (EU) 2019/94 hat das Recht den Modellflugplatz innerhalb der gesondert angegebenen Betriebszeiten zu benützen. (Hinweis: die Registrierung auf der Homepage der Austro Control unter  www.dronespace.at , muss alle 3 Jahre erneuert werden). JEDER Pilot meldet sich am elektronischen Flightbook an und hat die Aufgabe eventuell nicht angemeldete Piloten auf die fehlende Anmeldung hinzuweisen. Am Ende des Flugtages hat sich jede/r Pilot/in am elektronischen Flightbook abzumelden und die Anzahl der Flüge sowie eventuelle Vorkommnisse im elektronischen Flightbook zu erfassen. Gastflieger müssen ebenso im elektronischen Flightbook erfasst werden und ist dafür dasjenige Mitglied verantwortlich, das den Gastflieger eingeschult hat. Der Gastpilot hat die Pflicht sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die Flugplatzordnung einzuhalten, die ihm vom verantwortlichen Mitglied zur Kenntnis zu bringen ist. Mit der Eintragung in das elektronische Flightbook nimmt der Gastpilot die gegenständliche Flugplatzordnung sowie die Hausordnung der Ladehütte zur Kenntnis und bestätigt deren strikte Einhaltung.
Am Modellflugplatz hat stets ein höflicher Umgangston zu herrschen, d.h. auf kollegiales Miteinander ist besonderes Augenmerk zu legen. Ungeübte Piloten haben die Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung eines erfahrenen Piloten bzw. Fluglehrers vorzunehmen. ABSOLUT VERBOTEN ist die Inbetriebnahme von Flugzeugen durch Piloten, die offensichtlich alkoholisiert sind. Alle Mitglieder haben das Recht und die Pflicht, solche Piloten von einem Start abzuhalten (im Extremfall ist der Obmann zu verständigen).

3. Haftpflicht
Bei eventuellen Unfällen durch den Flugbetrieb übernimmt der ÖMV-Wien keinerlei Haftung. Jede/r Pilot/in muss eine Registrierung der Modelle und den Befähigungsnachweis (Hinweis: der Drohnenführerschein, muss alle 5 Jahre erneuert werden) auf Verlangen von Vereinsorganen vorweisen können. Die Modelle müssen der MFBO (Modellflugplatz-Betriebsordnung, abrufbar auf der Homepage des ÖMV-Wien im Bereich "Flugplatz") entsprechen, eine Erstflugcheckliste haben und mit der Registrierungsnummer der Austro Control versehen sein.

ACHTUNG – ES BESTEHT KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ OHNE REGISTRIERUNG!

4. Zufahrt, Parkplatz und Ladehütte
Die Zufahrt zum Modellflugplatz erfolgt ausschließlich durch den Einfahrtschranken unter Benutzung des Zufahrtweges (Kiesweg) und ist ausschließlich für Piloten gestattet (siehe Hinweisschild). Ein Befahren der Grünflächen ist nicht gestattet. Zum Abstellen der KFZ, Anhänger und Motorräder (nachfolgend "Fahrzeuge") sind ausschließlich die vorhandenen Parkplätze zwischen der Ladehütte und der Blechhütte bzw. zwischen der Blechhütte und dem Schutzzaun Richtung Einfahrt zu benutzen. Sind dort keine Parkplätze mehr vorhanden, sind Fahrzeuge auf dem Parkplatz bei der Einfahrt (Besucherparkplatz) abzustellen. Das Befahren der Zufahrtsstraße erfolgt auf eigene Gefahr. Bei eventuellen Schäden an Fahrzeugen kann der ÖMV-Wien nicht haftbar gemacht werden. Der Zufahrtweg hinter der Blechhütte und der neuen Ladehütte muss aus Sicherheitsgründen immer freigehalten werden.

5. Nichtmitglieder und Zuschauer
Ein Betreten des Modellflugplatzes erfolgt auch für Nichtmitglieder und Zuschauer auf eigene Gefahr und kann der ÖMV-Wien für eventuelle Schäden nicht haftbar gemacht werden.
Ein Betreten durch Nichtmitglieder und Zuschauer darf nur nach Anweisung eines Vereinsmitglieds erfolgen, welches dem betreffenden Zuschauer auch die gegenständliche Flugplatzordnung zur Kenntnis zu bringen hat. Zuschauer dürfen ein Fahrzeug ausschließlich am Besucherparkplatz bei der Einfahrt parken und ist Ihnen ein sonstiges Befahren des Modellflugplatzes nicht gestattet. Zuschauer haben sich stets hinter dem Sicherheitszaun aufzuhalten. Ein Betreten der Pisten ist für Zuschauer strengstens verboten. Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht Ihrer Begleitpersonen und dürfen sich nur in unmittelbarer Nähe von dieser aufhalten.

6. Verhinderung von Unfällen
Alle auf dem Modellflugplatz anwesenden Personen haben die Verpflichtung, besonders aufmerksam und sorgfältig zu sein, um Unfälle bzw. Schäden möglichst zu vermeiden. Es ist zu beachten, dass sich auf den Pisten nur Piloten und deren Helfer befinden dürfen. Das Rollen von Modellen mit laufendem Motor im Pilotenraum und im Zuschauerraum ist untersagt. Nach der Landung ist vor dem Fangzaun der Motor abzustellen und das Modell per Hand an den Standplatz im Pilotenraum zurückzubringen.

7. Ladehütte
Die Benützung der Ladehütte ist in der Hausordnung der Ladehütte geregelt (siehe Aushang in der Ladehütte).

8. Flugbetrieb
Der Flugbetrieb ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. Alle Modelle sind im Pilotenraum zu parken. Der Zugang zum Start- und Landeplatz erfolgt ausschließlich durch den Zugang im Schutzzaun auf das Flugfeld an der Kreuzung der beiden befestigten Pisten. Eine Ausnahme besteht für den F - Schlepp mit großen Seglern und Schleppmaschinen.

Sollte dabei der Wind von Osten (also vom Windschutzgürtel) kommen ist das Starten, Landen und Parken der Modelle am Anfang des Schutzzaunes für die Dauer des Flugbetriebes gestattet. Alle Verbrennungsmotore sind mit wirkungsvollen Schalldämpfern zu versehen. Ein Fliegen ohne Schalldämpfer ist verboten. Der maximal zulässiger Schallpegel in 25 m Entfernung ist unbedingt einzuhalten: 82 dBA für Elektro- und Kolbenantriebe, 90 dBA für Jetantriebe. Bei Tätigkeiten zur Flugplatzerhaltung kann der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt werden. Ebenso kann bei offiziellen Veranstaltungen und Wettbewerben der Flugbetrieb für diese Zeit eingeschränkt werden.

Die Inbetriebnahme eines Flugmodells mit offensichtlichen technischen Mängeln ist verboten. Die Inbetriebnahme des Senders ist ausschließlich nach der Anmeldung am elektronischen Flightbook gestattet. Bei Verwendung von nicht digitalen Sendeanlagen im MHz-Bereich ist auf die Vermeidung einer Doppelbelegung zu achten.
Der Betrieb von Modellen mit Flüssigtreibstoff betriebenen Turbinentriebwerken (Strahltriebwerke, Turbo-Props etc.) ist Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.

9. Reinhaltung des Fluggeländes und allgemeine Sicherheit
Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes einschließlich des Gästeparkplatzes und des Clubhauses ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Offenes Feuer ist verboten. Ein Verbrennen von Modellresten ist unbedingt zu unterlassen. Auf dem gesamten Platz sind aus Sicherheitsgründen Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen sowie das Mitführen sonstiger Tiere untersagt.

10. Außenlandungen / Abstürze
Bei eventuellen Landungen bzw. Abstürzen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei der Rückholung des Modells alles zu unterlassen, was zu vermeidbaren Flurschäden führen könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist unbedingt zu achten. Außenlandungen bzw. Abstürze sind im elektronischen Flightbook zu dokumentieren. Bei gröberen Schadensereignissen (insbesondere Bränden, Personenschäden uÄ) hat der betreffende Pilot unmittelbar Hilfs- bzw. Gegenmaßnahmen zu ergreifen und falls erforderlich die Einsatzkräfte zu alarmieren. Jedenfalls hat der betreffende Pilot im Falle eines gröberen Schadensereignisses umgehend den Vorstand zu informieren.

11. Modellfluglatzbegrenzung
Ein Überfliegen der Landesstraße, des Clubhauses, des Pilotenvorbereitungsraumes und der Zuschauerräume ist absolut verboten. Bei Arbeiten auf umliegenden Feldern ist ein Überfliegen der arbeitenden Personen und Arbeitsgeräten (z.B. einem Traktor) ebenfalls strengstens verboten. (zulässige Flugzone lt. Bescheid der Artikel 16 Genehmigung, siehe Anhang 1).

12. Befolgung von Anweisungen
Jeder Benützer des Modellflugplatzes und jede anwesende Person hat die Flugplatzordnung einzuhalten und wird bei Missachtung derselben persönlich zur Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Mitglieder des Vorstandes oder vom Vorstand bevollmächtigter Personen (Platzwart) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Vorstand ist verpflichtet, neu eingetretenen Mitgliedern/innen, welche den Flugplatz benützen über die Flugplatzordnung und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen (siehe Aushang in der Ladehütte) zu informieren und bestätigt das betreffende Mitglied deren Kenntnis durch Erstanmeldung im Flightbook.

13. Nichtbeachtung der Flugplatzordnung
Folgende Sanktionen sind bei Nichtbefolgung der Flugplatzordnung vorgesehen:

  • Verwarnung durch den Obmann, einem Mitglied des Vorstandes, bzw. der bevollmächtigten Person durch den Vorstand (Platzwart). In weiterer Folge kann der Ausschluss für den Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.
  • Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.
  • Antrag auf Ausschluss durch eine Vorstandssitzung des ÖMV–Wien in besonders harten Fällen. Die betroffene Person und Zeugen haben bei dieser Sitzung anwesend zu sein.


Für den Vorstand 
pm 
Obmann ÖMV-Wien geändert am 2. Oktober 2023


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