"Es ist gelungen den Artikel 21 der EU-VO (EU) 2019/947 in Österreich zur Anwendung zu bringen. Der Aero-Club bekam vom BMK und der Austro Control gestern die Zusage, dass die nationalen Bestimmungen dafür sichergestellt sind. Damit ist gewährleistet, dass der Modellflugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen bis zum 31.12.2022 (Übergangsfrist) wie bisher durchgeführt werden kann!"
Das bedeutet, dass Mitglieder eines Vereins bis 31.12.2022 KEINEN Kompetenznachweis für den Betrieb von Flugmodellen auf einem bestehenden Modellflugplatz benötigen.
Damit ist per 01.01.2021 nur die online-Registrierung bei der Austro Control zwingend notwendig. Das sollte aber die leichtere Übung sein. Wer damit Probleme hat, dem bieten wir wie auch schon im letzten Mail angekündigt, natürlich gerne Unterstützung an.
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