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Flugplatzordnung des ASKÖ-ÖMV Wien
Modellflugplatz Bockfließ
1. Eigentum und Verwendung.
Der Modellflugplatz wurde vom österreichischen Modellsportverband Wien gepachtet und dient den Mitgliedern des Vereins zur Ausübung ihres Sports.
Auf dem Modellflugplatz kann mit allen Modellflugzeugen (Flächenflieger, Hubschrauber, Modell-Jets, Modellfallschirmspringer, Quadkoptern und Multikoptern ohne Filmaufnahme) geflogen werden.
Nicht erlaubt sind Drachen an Schnüren und Modellautos. Probeläufe von Modellmotoren sind nur in einem abgesicherten Bereich gestattet. Die Einteilung des Fluggeländes für verschiedene Verwendungszwecke ist im beiliegenden Plan ersichtlich.

2. Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied des ÖMV-Wien mit gültiger Flugplatzkarte, Registrierung der Modelle nach (EU) 2019/94 hat das Recht den Modellflugplatz innerhalb der gesondert angegebenen Betriebszeiten zu benützen. (Registrierung auf Homepage der Austro Control   www.dronespace.at ). Er hat jedoch die Pflicht sich sportlich einwandfrei zu benehmen und die Flugplatzordnung einzuhalten. Ebenso ist besonders wichtig, dass unter den Piloten/innen ein normaler Umgangston herrscht, d.h. dass kollegial miteinander umgegangen wird.
Ungeübte Piloten haben die Verpflichtung, Flugversuche nur unter Aufsicht bzw. Anleitung eines erfahrenen Piloten bzw. Fluglehrers vorzunehmen. ABSOLUT VERBOTEN ist die Inbetriebnahme von Flugzeugen durch Piloten, die offensichtlich alkoholisiert sind. Alle Mitglieder haben das Recht solche Piloten von einem Start abzuhalten (im Extremfall ist der Obmann zu verständigen).

3. Haftpflicht
Bei eventuellen Unfällen durch den Flugbetrieb übernimmt der ÖMV-Wien keinerlei Haftung. Jede/r Modellflieger/in muss eine Registrierung der Modelle auf Verlangen vorweisen können. Die Modelle müssen der MSO entsprechen und mit der persönlichen Registriernummer versehen sein.
KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ ohne Registrierung!

4. Zufahrt, Parkplatz und Ladeplatz
Die Zufahrt zum Flugplatz erfolgt ausschließlich durch den Einfahrtschranken, ein befahren der Grünflächen ist nicht gestattet. Zum Abstellen der PKW und Motorräder ist ausschließlich der vorhandene Parkplatz zu benutzen. Zum Aus- bzw. Einladen der Modelle ist eine Zufahrt bis zur Pergola möglich. Dort können jedoch max. 8 Fahrzeuge stehen. Sind mehr Fahrzeuge vorhanden, müssen diese wieder auf dem Parkplatz abgestellt werden. Das Befahren der Zufahrtsstraße zur Pergola erfolgt auf eigene Gefahr. Bei eventuellen Schäden an Fahrzeugen kann der ÖMV nicht haftbar gemacht werden.
Die Zufahrt hinter der Pergola muss aus Sicherheitsgründen immer freigehalten werden

5. Zuschauer
Für die Zuschauer ist primär die eingezäunte Fläche vor dem Clubhaus vorgesehen. Ein Betreten des Flugplatzes erfolgt auf eigene Gefahr und sollte daher nur nach Anweisung von Mitgliedern erfolgen.
Am Flugplatz selbst müssen sich Zuschauer hinter dem Sicherheitszaun aufhalten. Ein Betreten der Pisten ist strengstens verboten. Kinder dürfen auf keinen Fall die Pisten betreten und sind unter der Obhut der Begleitpersonen zu halten.

6. Verhinderung von Unfällen
Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Es ist zu beachten, dass sich auf den Pisten nur Piloten und deren Helfer bewegen dürfen.
Das Rollen mit laufendem Motor im Pilotenraum und im Zuschauerraum ist untersagt. Nach der Landung ist vor dem Fangzaun der Motor abzustellen und das Modell händisch an den Standplatz im Pilotenraum zurückzubringen.

7. Flugbetrieb
Der Flugbetrieb ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. Alle Verbrennungsmotore sind mit wirkungsvollen Schalldämpfern zu versehen. Ein Fliegen ohne Schalldämpfer und alten Ausführungen von Schalldämpfern ist daher generell verboten. Der Schallpegel nach den derzeitigen Umweltschutzrichtlinien ist unbedingt einzuhalten.
Bei Tätigkeiten zur Flugplatzerhaltung kann der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt werden. Ebenso kann bei offiziellen Veranstaltungen und Wettbewerben der Flugbetrieb für diese Zeit eingeschränkt werden.

8. Frequenzen
Die Inbetriebnahme eines Senders ist ausschließlich erst nachdem der/die Pilot/in die Flugplatzkarte mit Namen und Mitgliedsnummer im Frequenzkasten hinterlassen hat erlaubt. Für Gastflieger gibt es eine eigene Gastfliegerkarte. Bei Verwendung einer alten 35 MHz Anlage ist auf Vermeidung einer Doppelbelegung zu achten.

9. Reinhaltung des Fluggeländes und allgemeine Sicherheit
Auf der gesamten Fläche des Modellflugplatzes einschließlich des Parkplatzes und des Clubhauses ist äußerste Reinlichkeit zu pflegen. Offenes Feuer ist verboten. Ein Verbrennen von Modellresten ist unbedingt zu unterlassen.
Auf dem gesamten Platz sind aus Sicherheitsgründen Hunde ausnahmslos an der Leine zu führen.

10. Außenlandungen
Bei eventuellen Landungen außerhalb des Modellflugplatzes ist bei der Rückholung des Modells alles zu vermeiden, was zu Flurschäden führen könnte. Auf ein gutes Verhältnis mit den Anrainern ist zu achten.

11. Platzbegrenzung
Auf Grund der Vorschriften der Straßenverwaltung ist ein Überfliegen der Bundesstraße generell verboten. Ausnahmen davon sind Störungen am Modell, wo sich ein Überfliegen nicht vermeiden lässt.
Ein Überfliegen des Clubhauses, des Pilotenvorbereitungsraumes und der Zuschauerräume ist ebenfalls verboten.
Bei Arbeiten auf umliegenden Feldern ist ein Überfliegen der arbeitenden Personen und Geräte ebenfalls verboten.

12. Befolgung von Anweisungen
Jeder Benützer des Modellflugplatzes hat die Flugplatzordnung einzuhalten und wird bei Missachtung derselben persönlich zur Verantwortung gezogen. Den Anweisungen der Mitglieder des Vorstandes oder vom Vorstand bevollmächtigter Personen (Platzwart) ist unbedingt Folge zu leisten. Der Vorstand ist verpflichtet, neu eingetretenen Mitgliedern/innen, welche den Flugplatz benützen über die Flugplatzordnung zu informieren.

13. Nichtbeachtung der Flugplatzordnung
Folgende Sanktionen sind bei Nichtbefolgung der Flugplatzordnung vorgesehen:
  • Verwarnung durch den Obmann, einem Mitglied des Vorstandes, bzw. der bevollmächtigten Person durch den Vorstand (Platzwart). In weiterer Folge kann der Ausschluss für den Flugbetrieb für diesen Tag ausgesprochen werden.
  • Verbot der Flugplatzbenützung für einen bestimmten Zeitraum.
  • Antrag auf Ausschluss durch eine Vorstandssitzung des ÖMV–Wien in besonders harten Fällen. Die betroffene Person und Zeugen haben bei dieser Sitzung anwesend zu sein.


14. Plan über die Verwendung des Modellflugplatzes
Über die Start- und Landeflächen der einzelnen Flugsparten gibt beiliegender Plan Aufschluss.



Für den Vorstand
Peter Michalek
Obmann ÖMV-Wien
geändert am 29.Dezember 2020

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